Was ändert sich für Nutzer der DENIC-Domainabfrage (whois)?

Was ändert sich für Nutzer der DENIC-Domainabfrage (whois)?

Voraussichtlich ab Anfang 2026 gelten in Deutschland neue gesetzliche Vorgaben, die auch Auswirkungen auf DENICs Geschäftsprozesse haben. Diese betreffen

Neuerungen an der whois-Ausgabe auf einen Blick:

  • Veröffentlichung von Inhaberdaten juristischer Personen
  • Weiterhin keine Veröffentlichung von Inhaberdaten natürlicher Personen
  • Veröffentlichung des Registrierungsdatums zu jeder Domain
  • Veröffentlichung des Registrars zu jeder Domain

Was ändert sich an der Datenausgabe der DENIC-Domainabfrage (whois)?

Nutzer können bestimmte Angaben zu registrierten .de-Domains auf den DENIC-Webseiten direkt über die Domainabfrage (whois) abrufen. Hier wird es jedoch verschiedene Neuerungen geben.

Zusätzliche Registrierungsdaten werden öffentlich zugänglich sein, insbesondere ein großer Teil der Registrierungsdaten von juristischen Personen – also Unternehmen, Organisationen etc. – werden über die Domainabfrage (whois) vollständig ausgegeben. Hierzu zählen Name und Anschrift des Domaininhabers sowie seine E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Ebenfalls angezeigt wird, wann die betreffende Domain registriert wurde, sowie Name und Kontaktdaten des DENIC-Mitglieds, das die Domain verwaltet (Registrar).

Wenn es sich bei dem Domaininhaber um eine natürliche Person und bei deren Daten somit um personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) handelt, werden Inhaberdaten weiterhin nicht über die Domainabfrage (whois) ausgegeben. In diesen Fällen werden nur das Datum, wann die Domain registriert wurde, sowie Name und Kontaktdaten des DENIC-Mitglieds, das die Domain verwaltet (Registrar), angezeigt.

Darüber hinaus können Domaininhaber selbst nach wie vor ihre bei DENIC hinterlegten Daten über die Domainabfrage (whois) abrufen. Hierzu weisen sie sich durch die Angabe der von ihnen bei DENIC registrierten Postleitzahl oder E-Mail-Adresse aus. Im Anschluss wird ein zeitlich limitierter Abruf-Link an die hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt.

Wie erhalte ich Zugriff auf die Inhaberdaten von Domains, die auf natürliche Personen registriert sind?

Unverändert gelten weiterhin die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dies bedeutet, dass über die Domainabfrage (whois) auf DENICs Website nach wie vor keine personenbezogenen Daten zu Domaininhabern zugänglich sind.

Inhabern von Namens- und Kennzeichenrechten, Insolvenzverwaltern und Anspruchstellern im Besitz eines vollstreckbaren Titels gibt DENIC unter bestimmten Voraussetzungen die Daten von Domaininhabern heraus. Dies geschieht auf Basis von Einzelfallprüfungen bei Nachweis eines berechtigten Interesses. Für diese Anfragergruppen stellt DENIC spezialisierte Formulare bereit, mit denen eine Inhaberauskunft beantragt werden kann.

Hintergrund der Anpassungen ist die nationale Umsetzung der NIS2-Richtlinie der EU.