Der Digital Markets Act (DMA), der im vergangenen Mai in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, einen fairen Wettbewerb bei digitalen Diensten zu schaffen und fokussiert sich vor allem auf neue Verpflichtungen sogenannter „Gatekeeper“ – die großen systemrelevanten Plattformen. 22 Dienste von sechs Unternehmen wurden bislang von der Europäischen Kommission als Gatekeeper definiert, deren Einfluss begrenzt werden soll. Beim Smartphone-Nutzer werden sich vor allem zwei Veränderungen bemerkbar machen: Zum einen muss Apple zukünftig auf seinen iPhones auch die Installation von Apps aus anderen App Stores als nur dem eignen App Store zulassen und zum anderen sollen Messaging Services in Zukunft interoperabel werden.
Letzteres fordert der DMA unter Artikel 7, der regelt, dass künftig Gatekeeper auch Nachrichten von anderen Messenger-Diensten empfangen können sollen. Hierfür bedarf es eines technischen Interoperabilitäts-Standards. Der DMA enthält keine Vorschriften für die technische Ausgestaltung der Interoperabilität zwischen Messenger-Diensten und kann auch nicht auf existierende, gar europäische Standards verweisen. Anbieter und andere Interessierte haben darum bereits 2022 in der Internet Engineering Task Force (IETF) die Arbeitsgruppe More Instant Messaging Interoperability (MIMI) gegründet, um einen offenen technischen Standard zu entwickeln.
Beim diesjährigen EuroDIG in Vilnius unter dem Motto „Balancing innovation and regulation” fand hierzu die von DENIC mitorganisierte Session „You on Signal and Me on Telegram – Messenger Interoperability by EU Regulation“ statt, die die technische und regulatorische Perspektive sowie die Nutzerperspektive abdeckte. Vor allem adressierte die Session die technische Umsetzbarkeit der Interoperabilität der Messenger-Dienste sowie potenzielle Herausforderungen, die sich für die Nutzer ergeben könnten.
Die Diskussion ergab, dass es bei der Interoperabilität von Messenger-Diensten weniger an der technischen Umsetzbarkeit hakt, sondern vielmehr am politischen und wirtschaftlichen Willen der Anbieter. Für den Wettbewerb und den Nutzer birgt die technische Interoperabilität zwar entscheidende Vorteile, doch wirft sie für den Nutzer beispielsweise auch Fragen hinsichtlich der Privatsphäre-Einstellungen auf. So entscheiden sich Nutzer teils explizit für einen bestimmten Messenger-Dienst, um weniger seiner Daten mit dem Anbieter teilen zu müssen. Doch was passiert, wenn dieser Dienst in Zukunft mit anderen Diensten interoperabel ist? An dieser Stelle ist es aus der Perspektive des Nutzers wichtig, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung über die verschiedenen Plattformen beizubehalten. Darüber hinaus müssen extraterritoriale Effekte, nämlich die potenziellen Auswirkungen der Interoperabilität bei Nutzern, die Messenger-Dienste aus Nicht-EU-Ländern benutzen, berücksichtigt werden.
Aus der Paneldiskussion wurde folgende Message abgeleitet und wird in das globale Internet Governance Forum 2024 in Riyadh getragen: