Neue Entwurfsversion des Global Digital Compact
Am 12. Juli 2024 wurde eine dritte Version des Global Digital Compact unter der sogenannten „Silence Procedure“ an die 193 UN-Staaten verteilt mit einer Deadline zum 17. Juli 2024. Die „Silence Procedure“ bedeutet, dass der Text als angenommen gilt, wenn kein UN-Staat Einspruch erhebt. Am 17. Juli 2024 brachen mehr als 10 Staaten, darunter die EU, USA, Russland und die G77, das „Schweigen“. Damit gilt der Text als abgelehnt. Aus westlicher Sicht wurden die Kapitel Data Governance, künstliche Intelligenz und Follow Up mit Vorschlägen zur Schaffung neuer Institutionen und Lancierung neuer Prozesse und eine mangelnde Unterstützung des IGF kritisiert. Die beiden Ko-Koordinatoren (Schweden und Sambia) haben für den 17. August 2024 informelle Konsultationen zu den kontroversen Paragraphen angesetzt. Weitere Konsultationen mit nicht-staatlichen Stakeholdern sind nicht geplant. Der GDC soll als Annex zu dem „Pact for the Future“ am 21. September 2021 in New York verabschiedet werden. Die zweite Version des Zukunftspakts wurde am 17. Juli 2024 vorgestellt.
Die Zukunft des IGF
Seit dem 23. Juli 2024 ist die Registrierung für das 19. IGF (Dezember 2024 in Riad) möglich. Das Programm soll Ende August veröffentlicht werden. Am 26. Juli 2024 wurde in der „IGF WG Strategy“ ein informelles Positionspapier zur Zukunft des IGF nach 2025 vorgestellt. Diskutiert wird u.a., ob nach 2025 das IGF in eine formelle Organisation umgewandelt werden und einen neuen Namen erhalten soll.
Cyberkriminalität und Cybersicherheit
Am 12. Juli 2024 endete die 8. Sitzung der Open Ended Working Group (OEWG) zu Cybersicherheit mit der Annahme des 3. Annual Progress Report (APR).Der APR enthält u.a. Empfehlungen zur Implementierung des neuen „Point of Contact Directory“ (POC), zu vertrauens- und kapazitätsbildenden Maßnahmen sowie zur Schaffung eines neuen „Permanenten Mechanismus“ für Cybersicherheitsverhandlungen unter dem Dach der UNO nach 2025. Im Annex des APR werden Elemente eines solchen neuen Mechanismus vorgeschlagen. Die erste Sitzung des neuen Mechanismus ist für Mai 2026 geplant.
Am 29. Juli 2024 begann in New York die vorerst letzte Verhandlungsrunde zur Ausarbeitung einer UN-Konvention gegen Cyberkriminalität. Vertreter der Wirtschaft und die Zivilgesellschaft hatten sich bei einer Expertenkonferenz am 2. Juli 2024 in Genf kritisch gegenüber dem Entwurf vom 23. Mai 2024 geäußert. Er enthalte viele vage Formulierungen, insbesondere bei der Definition von Straftaten, bei Sicherungen von Menschenrechten sowie bei der Gewährleistung rechtstaatlicher Verfahren bei der Strafverfolgung. Kein Vertrag sei besser als ein schlechter Vertrag argumentierten u.a. EEF und Microsoft unisono.
Am 7. Juli 2024 fand in Astana das Gipfeltreffen der Shanghai Cooperation Organization (SCO) statt. In der Schlusserklärung wird auf die Schlüsselrolle der UNO bei der Stärkung von Cybersicherheit verwiesen und der Abschluss von völkerrechtlich bindenden Verträgen sowohl zu Cyberkriminalität als auch zu internationaler Cybersicherheit gefordert. Das Prinzip der nationalen Cybersouveränität müsse als Grundprinzip bekräftigt werden.
Aktivitäten im Bereich Künstliche Intelligenz
Chinaunternahm weitere Anstrengungen zur Implementierung seiner im Oktober 2023 vorgelegten „Global AI Governance Initiative“. Am 2. Juli 2024 nahm die UN-Vollversammlung eine von China eingebrachte Resolution „Enhancing International Cooperation on Capacity Building of Artificial Intelligence“ einstimmig an. Sie zielt vor allem, ähnlich wie die im März 2024 von den USA initiierte KI-Resolution, auf den globalen Süden und will eine KI-Spaltung ähnlich der „digital divide“ vermeiden. Am 4. Juli 2024 veranstaltete China in Shanghai eine „KI-Weltkonferenz“, bei der eine „Shanghai Declaration on Global AI Governance“ verabschiedet wurde. Die Deklaration enthält sehr allgemeine Forderungen zu KI-Entwicklungen, KI-Sicherheit, KI-Governance, KI-Skills und Erhöhung der Lebensqualität durch KI.
Am 2. Juli 2024 wurde der für August angekündigte Abschlussbericht des von UN Generalsekretär Guterres eingesetzten „High Level Body on AI (HLAB)geleakt. Der Bericht soll die folgenden sieben Empfehlungen enthalten: 1. Gründung eines „International Scientific Panel on AI“ nach dem Vorbild des internationalen Klimarates, 2. einen zweimal jährlich stattfindenden zwischenstaatlichen und Multistakeholder „Policy Dialogue on AI Governance“, 3. die Gründung eines „AI Standards Exchange“, der dafür sorgen soll, das KI Entwicklungen weltweit interoperabel bleiben, 4. die Formierung eines „AI Capacity Development Network“, das u.a. auch Regierungsvertreter besser mit Kenntnissen über KI-Entwicklungen vertraut machen soll, 5. die Lancierung eines „Global Fund for AI“, der KI-Projekte im globalen Süden finanzieren soll, 6. ein „Global AI Data Framework“und 7. ein neues „AI Office“ im UN Sekretariat.