Monatlicher Bericht 09/2023 – Zusammenfassung

Monatlicher Bericht 09/2023 – Zusammenfassung

Entwicklung im Internet Governance Umfeld im September 2023

Die Abschlusserklärung des G20-Gipfel in New Delhi vom 9. September 2023 enthält ein gesondertes Kapitel zu „Technological Transformation and Digital Public Infrastructure“. Darin geht es vor allem um Schaffung von stabilen Rahmenbedingungen für die Entwicklung einer digitalen öffentlichen Infrastruktur und der Digitalwirtschaft. „An enabling, inclusive, open, fair, non-discriminatory and secure digital economy is increasingly important for all countries and stakeholders while respecting applicable legal frameworks. We will … build a safe, secure and resilient digital economy“. Die G20 wollen auch einen globalen Rahmen schaffen für digitale Währungen und streben eine internationale Kompatibilität bei der Ausarbeitung von Rechtsnormen für künstliche Intelligenz an.

DMA und DMS

Am 6. September 2023 unternahm die EU Kommission den nächsten Schritt zur Umsetzung des Digital Market Acts (DMA) indem sie sechs sogenannte „Gatekeepers“ (Alphabet/Google, Amazon, Apple, ByteDanceMeta/Facebook und Microsoft) und insgesamt 22 Plattformbetreiber definiert hat, die unter dem DMA jetzt rechenschaftspflichtg sind. Die designierten Gatekeeper müssen binnen sechs Monaten einen „Compliance Report“ abliefern. Im Falle einer Verletzung von DMA-Vorschriften drohen dem Unternehme Strafen in Höhe von 10 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.

Am 18. September 2022 fand der 2. High-Level Digitaldialog zwischen der EU und China, co-chaired von EU-Kommissarin Vera Jourová und dem stellvertretenden chinesischen Ministerpräsidenten Zhang Guoqing. Gegenstand waren die europäischen Digitalgesetze wie DMA und DAS sowie die Regulierung von künstlicher Intelligenz. Internet Governance stand nicht auf der Tagesordnung. Unterzeichnet wurde ein gemeinsamer Aktionsplan, um die Sicherheit von Produkten und Diensten zu gewährleiten im bilateralen Online Handel.

UN-Konvention gegen Cyberkriminalität

Am 1. September endete die 6. und vorletzte Verhandlungsrunde zu einer neuen UN-Konvention gegen Cyberkriminalität. Der neue konsolidierte Entwurf – die fast 100 Artikel des ersten Entwurfs wurden auf 40 Artikel reduziert – erlaubte Fortschritte bei einigen Frage. Die beiden Grundkonflikte – Definition von Straftatbeständen und rechtsstaatliche Verfahren bei der internationalen Zusammenarbeit – blieben jedoch ungelöst. Die westlichen Staaten wollen eine enge Definition, China, Russland und viele Entwicklungsländer eine breite Definition, die alle Straftaten, die mit IT-Technik verübt werden, einbeziehen. Das betrifft insbesondere Straftaten im Zusammenhang mit der Verbreitung von Informationsinhalten und Terrorismus, die von Land zu Land sehr unterschiedlich definiert sind. Die Vorsitzende des Ad Hoc Committee (AHC), die algerische Botschafterin wird bis zur finalen Sitzung im Januar 2024 einen weiteren konsolidierten Entwurf vorlegen. Die westlichen Staaten haben noch nicht abschließend entschieden, ob sie bei einer eventuellen Mehrheitsentscheidung, die ein Tor für einen Missbrauch der Konvention öffnen könnte, die Konvention unterschreiben.

Wolfgang Kleinwächter

Professor Emeritus of Internet Policy & Regulation at Aarhus University