Vizepräsident der BAKOM Thomas Schneider zu Gast beim III. Jimmy Schulz Dinner in Berlin

Vizepräsident der BAKOM Thomas Schneider zu Gast beim III. Jimmy Schulz Dinner in Berlin

Das IGF-D und sein Sekretariat - unter der Leitung von DENIC - hat am 21. März zum III. Jimmy Schulz Dinner, in Gedenken an den ehemaligen Vorsitzenden des Digitalausschusses, nach Berlin eingeladen. Jimmy Schulz hat das Internet Governance Forum in Deutschland maßgeblich vorangebracht und sich für den Multistakeholder-Ansatz stark gemacht. Am Vortag des globalen Internet Governance Forum 2019 in Deutschland verstarb er nach langer Krankheit. Die zu seinen Ehren ins Leben gerufene Dinnerreihe wird von der derzeitigen Vorsitzenden des Digitalausschusses Tabea Rößner als Schirmherrin betreut.

Jedes Dinner hat einen speziellen thematischen Schwerpunkt, zu dem Experten als Hauptredner eingeladen werden. Während im vergangenen Jahr bereits der UN-Tech-Envoy Amandeep Singh Gill zum Global Digital Compact sprach und Christopher Mondini – Vice President, Stakeholder Engagement, Europe and Managing Director for Europe – als Auftakt zu ICANN78 in Hamburg die ICANN-Organisation im geopolitischen Kontext vorstellte, war das Thema dieses Dinners die KI-Konvention des Europarats. In dem Zusammenhang war Botschafter Thomas Schneider, Vizepräsident der BAKOM und Chair des Committee on Artificial Intelligence, zu Gast, der in seiner Rede den internationalen Vertrag thematisiert, in dessen Fokus der Schutz der Menschenrechte steht, wenn „Künstliche Intelligenz“ zum Einsatz kommt.

Thomas Schneider - Vizepräsident BAKOM & Chair Committee on Artificial Intelligence

Erst in der Woche zuvor konnte hierzu im Committee on Artificial Intelligence nach zweijährigen Verhandlungen eine Einigung erzielt werden und ein Rahmenübereinkommen erarbeitet werden. Ziel der KI-Konvention ist es, einen rechtlichen Rahmen für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen zu schaffen. Für jene Staaten, die das Rahmenübereinkommen unterschreiben, wird die KI-Konvention ein völkerrechtlich bindender Vertrag sein. Es steht den Staaten zwar frei zu entscheiden, ob sie das Abkommen unterschreiben, wenn sie dies jedoch tun, müssen nationale Gesetze geschaffen werden, um die Vorgaben des Abkommens umzusetzen. An den Verhandlungen haben nicht nur die 46 Mitgliedstaaten des Europarats teilgenommen, sondern auch Länder wie Großbritannien, Israel, Kanada und die USA.

Prof. Dr. Wolfgang Kleinwächter meldet sich zu Wort

Der Rede von Thomas Schneider folgte eine angeregte Diskussion gemäß Chatham House Regeln.

Neben Mitgliedern des Digitalausschusses nahmen auch verschiedene Vertreter der verschiedenen Stakeholdergruppen am Jimmy Schulz Dinner teil, auch die beiden DENIC-Vorstände Tom Keller und Andreas Musielak waren mit dabei.

Wir freuen uns sehr über den angeregten Austausch und danken allen Teilnehmern für die interessanten Gespräche.

Sabrina Heber

Internet Governance / Public Policy Manager DENIC eG