Wer nicht nur wissen möchte, ob eine bestimmte .de-Domain schon registriert, sondern auch, auf wen sie eingetragen ist, kann für beides die DENIC-Domainabfrage (whois) nutzen. Dort angezeigt wird der Inhaber aus Datenschutzgründen allerdings nur dann, wenn es sich um eine juristische Person handelt.
Als zentrale Registrierungsstelle für den deutschen Namensraum im Internet weiß DENIC von jeder Domain mit der Endung .de, wer deren Inhaber ist.
Auch für Internetnutzer kann es in verschiedenen Situationen sinnvoll und wichtig sein, Informationen darüber zu haben, wer eine bestimmte Domain registriert hat: Vielleicht sind Sie auf eine ansprechende, Ihnen aber bisher unbekannte Shop-Website mit .de-Endung gestoßen und unschlüssig, ob Sie dem Anbieter vertrauen sollen? Und bevor Sie dort Ware bestellen, möchten Sie sich vergewissern, ob die im Impressum genannte Firma auch Inhaber der Domain ist, über die Sie den Shop aufgerufen haben? Im Prinzip eine gute und löbliche Idee, die Sie in Ihrer Entscheidungsfindung unterstützen kann – aber anders als oft gedacht für sich allein genommen kein eindeutiger Indikator dafür, ob das Web-Angebot seriös ist.
Vielleicht haben Sie aber auch einen konkreten Verdacht, dass eine bestimmte .de-Domain von ihrem Inhaber missbräuchlich oder rechtswidrig verwendet wird? Zum Beispiel, weil Sie über diese Domain eine dubios wirkende E-Mail von einem Absender erhalten haben, den sie nicht kennen. Oder auch, weil auf der Website, zu der die Domain führt, womöglich ein Impressum fehlt, die Domain nicht zum Inhalt der Website passt oder die dort angebotenen Produkte und deren Preise Ihnen auffällig erscheinen.
Für solche Fälle ist DENICs öffentlich zugänglicher Online-Informationsdienst whois (Domainabfrage) da. Mit seiner Hilfe können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, auf wen eine bestimmte Domain registriert ist – vorausgesetzt, bei dem Domaininhaber handelt es sich um eine juristische Person, also ein Unternehmen, einen Verein oder eine sonstige Organisation des Privat- oder öffentlichen Rechts.
Wie funktioniert die DENIC-Domainabfrage (whois) und welche Daten gibt sie aus?
Die Domainabfrage (whois) ist direkt in die Startseite der DENIC-Website integriert. Bei Eingabe einer Domain in das Dialogfeld ‘Jetzt Domain-Verfügbarkeit prüfen‘ werden die bei DENIC zu dieser Domain hinterlegten Registrierungsdaten angezeigt – entweder in Gänze oder in Auszügen, je nachdem, ob der Domaininhaber eine juristische oder eine natürliche Person ist.
Unabhängig vom Personenstatus des Inhabers werden im DENIC-whois für alle registrierten Domains bestimmte Basis-Informationen veröffentlicht. Diese enthalten etwa technische Angaben zu den Nameservern, die für die Erreichbarkeit der Domain über das Internet genutzt werden. Hinzu kommen das Datum, wann die betreffende Domain registriert wurde, sowie der Name und die Kontaktdaten des Registrars, der als Genossenschaftsmitglied von DENIC die Domain verwaltet.
Bei Domains, die auf juristische Personen – Unternehmen, Vereine oder sonstige Organisationen – registriert sind, werden über die Domainabfrage zusätzlich auch der Name und die Postanschrift des Domaininhabers sowie seine E-Mail-Adresse und Telefonnummer ausgegeben.
Bei Domains natürlicher Personen – also Privatpersonen – sind dagegen die Inhaberdaten nicht öffentlich einsehbar. Bei diesen handelt es sich aufgrund der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) um personenbezogene, und deshalb besonderem Schutz unterliegende, Daten. Möchten Dritte Auskunft über solche personenbezogenen Domaindaten erhalten, so müssen sie dafür – nach den Vorgaben der DSGVO – gegenüber DENIC ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Welche berechtigten Interessen und Zugangsnachfrager erkennt DENIC an?
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schränkt Auskünfte über personenbezogene Daten an Dritte auf solche Fälle ein, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt und geltend gemacht wird. Dementsprechend gibt DENIC solche Daten nur auf Basis individueller Anfragen und Einzelfallprüfungen an Stellen heraus, die dem Grundsatz nach auskunftsberechtigt sind. Dazu muss das nachgewiesene berechtigte Interesse des Anfragers bei der Abwägung gegenüber den Interessen des Domaininhabers am Schutz seiner persönlichen Daten überwiegen. Berechtigte Zugangsnachfrager sind beispielsweise Behörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben – etwa in den Bereichen Strafverfolgung, Gefahrenabwehr oder Pfändungsverfügung –, aber auch Rechteinhaber im Fall von Namens- oder Markenrechtsverletzungen, Gläubiger mit vollstreckbaren Titeln oder Insolvenzverwalter über das Vermögen von Domaininhabern.
Für diese Anspruchsgruppen stellt DENIC standardisierte Formulare zur Verfügung, mit denen fallspezifische Inhaberauskünfte beantragt werden können.
Wie kann ich als natürliche Person und Domaininhaber meine personenbezogenen Daten abfragen, die bei DENIC hinterlegt sind, aber nicht im whois öffentlich ausgegeben werden?
Gelegentlich kommt es vor, dass Domaininhaber sich nicht mehr daran erinnern, welche Daten sie bei der Registrierung ihrer Domain ursprünglich angegeben haben, weil diese schon länger zurückliegt. Womöglich ist Ihre E-Mail-Adresse nicht mehr aktuell? Oder Sie sind vor einiger Zeit umgezogen oder haben geheiratet und Ihren Namen geändert, sind sich aber nicht sicher, ob sie Ihre Domaindaten anschließend haben korrigieren lassen.
Nach den DENIC-Domainbedingungen sind Domaininhaber aber verpflichtet, DENIC Änderungen an ihren Daten mitzuteilen – ansonsten ist DENIC berechtigt, den Domainvertrag nach Abmahnung und Fristsetzung zu kündigen.
Um diesem Risiko vorzubeugen, hat DENIC auf seiner Website eine Selbstauskunftsfunktion für natürliche Personen eingerichtet, deren personenbezogene Domaindaten in Anwendung der DSGVO über eine Standardabfrage im DENIC-whois nicht öffentlich einsehbar sind: Sie können ihre bei DENIC hinterlegten Daten (Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) abrufen, indem Sie über den whois die Informationen zum Domaininhaber Ihrer Domain aufrufen und dort im Dialogfeld der Rubrik ‘Hinweis für Domaininhaber‘ Ihre Postleitzahl oder E-Mail-Adresse eingeben. Stimmt die Eingabe mit den bei DENIC hinterlegten Daten überein, so erhalten Sie anschließend einen Link an die bei DENIC registrierte E-Mail-Adresse. Über diesen Link können Sie die Daten zeitlich begrenzt einsehen.
Stellt sich dabei heraus, dass die hinterlegten Daten nicht mehr aktuell sind, so sollten Sie umgehend den Registrar kontaktieren, der in Ihrem Auftrag die Domain bei DENIC registriert hat, und um die Änderung der nicht mehr zutreffenden Daten bitten.
FAZIT
Mit der auf seiner Website öffentlich verfügbaren Domainabfrage (whois) ermöglicht DENIC es Interessierten festzustellen, ob eine bestimmte .de-Domain noch frei ist oder bereits registriert und auf wen – vorausgesetzt, es handelt sich um eine juristische Person.
Ist der Domaininhaber eine natürliche Person, so muss aufgrund der geltenden Datenschutzbestimmungen für die Offenlegung seiner Identität gegenüber Dritten bei DENIC ein Auskunftsantrag gestellt und ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.
Natürliche Personen können die bei DENIC hinterlegten personenbezogenen Daten zu ihrer Domain über ein standardisiertes Selbstauskunftsverfahren mit zeitgebundenem Zugangs-Link abfragen.